Kündigung
Jener Unterricht endet mit jener schriftlichen Kündigung durch die Erziehungsberechtigten
oder durch den erwachsenen Musikschüler.
Eine Kündigung ist nur zum Finale eines Semesters möglich.
Sie muss uns spätestens zwei Monate vorher schriftlich vorliegen,
mithin spätestens solange bis zum 31. Mai bzw. 30. November.